Schulung für Präventionsbeauftragte CAV
Seit dem 01. Juli 2024 sind Anbauvereinigungen nach dem Cannabisgesetz erlaubt, bei denen Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen. Eine behördliche Erlaubnis ist erforderlich, wofür jede Vereinigung eine/n geschulte/n Präventionsbeauftragte/n vorweisen muss. In NRW werden die Schulungen von örtlichen Präventionsfachkräften durchgeführt – in Köln in Kooperation von den Fachstellen für Suchtprävention der Drogenhilfe Köln und des SKM Köln. Die Schulungen basieren auf der Grundlage eines vom Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit beauftragten Curriculums und umfassen rechtliche Rahmenbedingungen, die Rolle der Präventionsbeauftragten, Maßnahmen der Suchtprävention und die Vernetzung mit Hilfesystemen.
Die Schulung findet in Köln in den Räumen des SKM Köln, Große Telegraphenstraße 31, 50676 Köln statt.
Sie umfasst insgesamt 16 Zeitstunden.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Für Rückfragen im Vorfeld wenden Sie sich bitte an: Alexander Boberg, 02233/9944414 oder a.boberg@drogenhilfe.koeln
-
Zielgruppe
Präventionsbeauftragte CAV
-
Datum / Uhrzeit
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht – weitere Anmeldungen werden der Warteliste hinzugefügt!
08.02.2025 und 09.02.2025,
jeweils 09:00 Uhr bis 18.30 Uhrzzgl. 1 Stunde Selbststudium im Vorfeld der Veranstaltung
Dauer: insgesamt 16 Zeitstunden
-
Ort
SKM Köln
Große Telegraphenstr. 31
50676 Köln
(nähe Barbarossaplatz) -
Kosten
650,-€/pro Person, incl. Getränke & Obst –
-
Referent/in
Alexander Boberg
Fachreferent für Suchtprävention, Drogenhilfe KölnSilvia Hüls-Knobloch
Fachreferentin Jugendsuchtberatung, SKM Köln -
Teilnehmer:innenzahl
minimum: 6 Personen
maximal: 18 Personen
-
Anmeldeschluss
20.01.2025
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen:
- Die Fortbildung richtet sich an volljährige Personen, die vom Vorstand der Anbauvereinigung in ihrer Rolle als Präventionsbeauftragte/n ernannt werden.
- Ein offizieller Identitätsnachweis (Personalausweis) muss bei Fortbildungsantritt vorliegen.
- Das Zertifikat wird bei vollständiger Teilnahme ausgeteilt. Eventuelle Fehlzeiten müssen einen triftigen Grund haben, abgesprochen und von den Referentinnen bewilligt werden.
- Bei Absage ab dieser verbindlichen Anmeldung oder Nichterscheinen am Tag der Fortbildung berechnen wir die volle Teilnahmegebühr.
- Es besteht die Möglichkeit, bei Absage oder Nichterscheinen eine Ersatzperson zu benennen.
- Mit Übermittlung der verbindlichen Anmeldung über dieses Formular werden die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen akzeptiert.
- Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.
- Sollte die Zahl der Teilnehmenden zu gering sein, behalten wir es uns vor, die Schulung ohne Nennung von Alternativterminen abzusagen. Die Kosten werden dann zurückerstattet.